Karriere
Sicherheit ist ein Beruf. Machen Sie ihn bei uns.
Wir suchen zuverlässige Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) für Objektschutz, Empfang und öffentliche Einrichtungen. Ihren Dienstplan haben Sie in unserer App – auf Deutsch oder Arabisch.
Stelle
Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d)
Ihre Aufgaben
- Objektschutz in Gebäuden und auf Betriebsflächen
- Empfangs- und Pfortendienst
- Einlass und Präsenz in Einrichtungen mit Publikumsverkehr
- Melden von Auffälligkeiten nach Dienstanweisung
Das brauchen Sie
- Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) – Pflicht
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – für bestimmte Objekte erforderlich, sonst von Vorteil
- Für manche Objekte: erweitertes Führungszeugnis
- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und ein höfliches Auftreten
Das bekommen Sie
- Dienstplan, Schichtbestätigung und Anfragen in unserer App
- App auf Deutsch und Arabisch
- Arbeitsvertrag digital einsehen und unterschreiben
- Lohn per Überweisung
Ablauf
In fünf Schritten zum ersten Dienst
Kurz melden
Per E-Mail mit Name, Telefonnummer und Ihrem § 34a-Nachweis.
Gespräch
Wir lernen uns kennen und klären, wann und wo Sie arbeiten möchten.
Personalbogen online
Sie erhalten einen persönlichen Link und laden Ihre Nachweise sicher hoch.
Anmeldung im Bewacherregister
Wir melden Sie bei der Behörde an. Ihre Bewacher-ID geben Sie bei uns an.
Einweisung und erster Dienst
Sie bekommen Ihren Zugang zur App und Ihre ersten Schichten.
Bewerben
Melden Sie sich bei uns.
Bitte schicken Sie uns zunächst keine Ausweiskopien. Ihre Unterlagen laden Sie später über Ihren persönlichen Link sicher hoch.
Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht mit:
- Vor- und Nachname
- Telefonnummer
- Nachweis nach § 34a: Unterrichtung, Sachkunde oder noch keiner
- Bewacher-ID, falls vorhanden
- Gewünschter Umfang: Vollzeit, Teilzeit oder Minijob
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Fragen
Häufige Fragen
Ich habe noch keine Unterrichtung. Kann ich mich trotzdem melden?
Ja, melden Sie sich gern. Arbeiten können Sie bei uns aber erst, wenn Sie die Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK abgeschlossen haben.
Brauche ich die Sachkundeprüfung?
Für viele Objekte reicht die Unterrichtung. Für bestimmte Tätigkeiten verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung, zum Beispiel für Kontrollgänge in Bereichen mit öffentlichem Verkehr. Mit Sachkunde können Sie in mehr Objekten eingesetzt werden.
Was ist die Bewacher-ID?
Jede Wache wird vor dem ersten Einsatz im Bewacherregister gemeldet und von der Behörde überprüft. Die Meldung übernehmen wir. Wenn Sie schon eine Bewacher-ID haben, geben Sie sie bei der Bewerbung an.
Wie bekomme ich meinen Dienstplan?
In unserer App für Mitarbeiter – auf Deutsch oder Arabisch. Dort sehen Sie Ihre Schichten, bestätigen sie und erfassen Dienstbeginn und Dienstende.