• Erlaubnis nach § 34a GewOErteilt durch die Landeshauptstadt Hannover
  • Personal im BewacherregisterJede Wache wird vor ihrem ersten Einsatz gemeldet
  • Unterrichtung oder SachkundeIHK-Nachweis passend zur Tätigkeit
  • Digitale EinsatzdokumentationDienstantritt, Dienstende und Stunden je Objekt

Was Sie erwarten können

Weniger Versprechen. Mehr Nachweis.

Feste Ansprechpartner je Objekt

Für jedes Objekt ist hinterlegt, wen unsere Wachen im Ernstfall zuerst erreichen – unsere Einsatzleitung und, wenn gewünscht, Ihre Kontaktperson.

Nachweise passend zum Objekt

Welche Qualifikationen ein Objekt verlangt, legen wir je Einsatzort fest und prüfen es vor der Planung – nicht erst, wenn jemand nachfragt.

Lückenlose Besetzung

Absagen und Krankmeldungen kommen digital bei der Einsatzleitung an. Eine offene Schicht bleibt nicht unbemerkt.

Abrechnung nach bestätigten Stunden

Abgerechnet wird, was geleistet und freigegeben wurde – zum vereinbarten Stundensatz, monatlich und je Objekt nachvollziehbar.

Referenz

Sechs Standorte einer öffentlichen Einrichtung mit Publikumsverkehr in Nordrhein-Westfalen.

Seit Oktober 2026 im Auftrag eines Sicherheitsunternehmens: Einlass, Präsenz und Ordnungsdienst zu den Öffnungszeiten, geplant und dokumentiert mit unserem Einsatzsystem.

Ablauf

Von der Anfrage zum ersten Dienst.

  1. Anfrage

    Sie nennen Objekt, Zeiten und Anforderungen – per Formular, E-Mail oder Telefon.

  2. Abstimmung

    Wir klären offene Punkte, bei Bedarf mit einer Besichtigung vor Ort.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Stundensätzen und Schichtmodell.

  4. Start

    Wir melden das Personal im Bewacherregister an, weisen es ein und beginnen.

Einsatzgebiet

Sitz in Hannover. Einsätze in der Region – und für Partner auch darüber hinaus.

Für Partnerunternehmen sind wir bereits außerhalb Niedersachsens im Einsatz, unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Ob Ihr Objekt passt, klären wir im ersten Gespräch.

Einsatzort anfragen

Karriere

Sicherheits­mitarbeiter (m/w/d) gesucht.

Vollzeit, Teilzeit oder Minijob – mit Dienstplan in unserer App. Sie brauchen mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO.

Zur Karriereseite